Schachtelprivileg

Schachtelprivileg
Schachtelprivileg,
 
Schachtel|erleichterung, steuerrechtliche Bezeichnung für die Steuerbefreiung beziehungsweise die Milderung der Steuerbelastung von Ausschüttungen (Schachteldividenden) und Schachtelbeteiligungen. Durch das Schachtelprivileg soll steuersystematisch eine Zweifachbesteuerung von Gewinn- oder Vermögensteilen bei »Tochter« und »Mutter« im nationalen und internationalen Rahmen vermieden beziehungsweise abgeschwächt werden. Im nationalen Rahmen kennt das deutsche Steuerrecht ein nationales Schachtelprivileg für die Muttergesellschaft (Mindestbeteiligung 10 %) bei der Gewerbesteuer. Das frühere körperschaftsteuerliche Schachtelprivileg ist durch die Reform der Körperschaftsteuer 1977 (Einführung des Anrechnungsverfahrens) überflüssig geworden. Bei Beteiligungen inländischer Muttergesellschaften an ausländische Tochtergesellschaften gibt es ein internationales Schachtelprivileg nach den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (Freistellung der Muttergesellschaft von Körperschaft- und Gewerbesteuer) bei mindestens 10 % Beteiligung oder eine indirekte Anrechnung der ausländischen Körperschaftsteuer der Tochtergesellschaft auf die inländischen Körperschaftsteuer der Muttergesellschaft. Bei in der EU ansässigen Unternehmen wird zudem im Land der Tochtergesellschaft keine Quellensteuer auf die Schachtelausschüttungen erhoben.

Universal-Lexikon. 2012.

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